Wissenswertes zur Ausrüstung der Böllerschützen


Der Böllerschütze:

 

Wer Interesse hat, die schöne Tradition des Böllerns gemeinsam mit uns zu erleben, ist uns herzlich willkommen. Hier dazu noch ein paar wichtige Informationen.

Ein Böllerschütze benötigt eine Erlaubnis für den Erwerb, das Befördern, den Gebrauch, die Vernichtung und die Aufbewahrung des Schwarzpulvers nach §27 des Sprenstoffgesetzes.

Um diese zu erhalten, muss er zuerst einen Lehrgang mit anschließender Prüfung bestehen, bekannt auch als Böllerlehrgang.

 

Zusätzlich muss der Böllerschütze

  • im Sinne des Gesetzes zuverlässig sein (polizeiliches Führungszeugnis)
  • körperlich und geistig geeignet sein.
  • ein Mindestalter von 21 Jahren, in Ausnahmen auch 18, haben
  • ein Bedürfnis nachweisen (z.B. durch Mitgliedschaft im Schützenverein)

Die Erlaubnis muss alle 5 Jahre verlängert werden. Alle 5 Jahre müssen auch die Böllergeräte beschossen werden.

 

Das Böllerpulver:

 

Die Böller werden mit Böllerpulver befüllt. Das Böllerpulver besteht aus Schwarzpulver grober Körnung, hat einen Abbrandgeschwindigkeit von ca. 600 m/s, eine Entzündungstemperatur von 300 °C und eine Verbrennungstemperatur von 2500 °C.

 

Mit Hilfe des Korkens wird das Böllerpulver verdämmt, andere Verdämmungsmaterialien sind in Deutschland nicht mehr erlaubt. In Österreich sind noch Papier und Holzstoppeln erlaubt, die mit einem Hammer bis zur ersten Bohrung eingeschlagen werden.

Möglich ist auch, das Böllerpulver lose zu nutzen und mit einem Ladestab und Holzhammer zusammenzupressen. Diese Ladeart nennt man Schlagen. Mit einem Anzündhütchen wird das Schwarzpulver dann entzündet.


Auf der Homepage des Bayerischen Sportschützenbundes finden sich alle wichtigen Informationen zu Ausrüstung und Sicherheit.

 

Über den Link können diese Informationen abgerufen werden.